Semesterticket / Deutschlandticket

Auf dieser erhaltet ihr Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema Semester- / Deutschlandticket.

Was ist das neue Deutschlandsemesterticket und für welchen Geltungsbereich gilt es?
Das Deutschlandsemesterticket ergänzt das bisherige Berlin-Brandenburg Ticket und ist in ganz Deutschland gültig. Das Ticket beschränkt sich auf den Nah- und Regionalverkehr.

Wie und wo bekomme ich das Deutschlandsemesterticket?
Das Deutschlandsemesterticket ist ein rein digitales Ticket und kann daher nur online abgerufen werden. Erforderliche personenbezogen Daten werden an den Vertragspartner übersendet. Nach anschließender Überprüfung erfolgt eine Rückmeldung per Mail und das digitale Ticket kann als PDF gespeichert und zum AppleWallet oder GoogleWallet hinzugefügt werden. Durch das Hinzufügen in das digitale Wallet besteht die Möglichkeit das Ticket auch offline abzurufen.

Muss ich nach wie vor meine Studierendenkarte im Haus 13 oder Halle 17 aktualisieren?
Die Kartenaktualisierung ist nur noch für den Nachweis des Studierendenstatus erforderlich.

Wie lange ist das Ticket gültig?
Das Deutschlandsemesterticket ist für das SoSe2024 gültig. (01.04.-31.08.2024) Das Deutschlandsemesterticket läuft zum Ende des Sommersemesters automatisch aus und bedarf daher gehend keine Kündigung.

Ist eine Antragstellung oder Zuzahlung nötig?
Es ist keine Beantragung oder Zuzahlung erforderlich. Das Deutschlandsemesterticket wird durch den Semesterbeitrag abgedeckt. Der Semesterbeitrag ist bereit im November 2023 bezahlt worden. Der überschüssig geleitstete Beitrag in Höhe von 33,33€, wird mit der nächsten zuzahlenden Semestergebühr verrechnet.

Kann ich mich von dem Deutschlandsemesterticket befreien lassen?
Grundsätzlich ist eine Befreiung von dem Deutschlandsemesterticket für folgende Studierende möglich:

  • Studierende, welche sich aufgrund eines Praxissemesters, Auslandssemesters oder ihrer Studienabschlussarbeit mind. Drei Monate außerhalb von Deutschland aufhalten
  • Studierende, welche an zwei Hochschulen gleichzeitig immatrikuliert sind, können sich an einer Hochschule befreien lassen
  • Studierende, welche sich während des laufenden Semesters immatrikulieren oder exmatrikulieren
  • Studierende, welche ihre Immatrikulation zurücknehmen
  • Studierende, für die eine rückwirkende Beurlaubung in Frage kommt
  • Studierende, welche stark erkranken, wodurch eine Qualifikation zum Urlaubssemester erfüllt wird
  • Studierende, welche aufgrund körperlicher Beeinträchtigungen den ÖPNV nicht nutzen können (attestpflichtig)

Ist eine Rückerstattung bei Nichtnutzung möglich?
Die Rückerstattung der Kosten, wenn das Ticket nicht genutzt wird, ist ausgeschlossen.

Wie wird mit meinen Daten umgegangen?
Personenbezogene Daten werden gem. der DSGVO verarbeitet und ausgewertet. Die Übertragung erfolgt an Vertragspartner und Bund, ausschließlich zur Auswertung und Evaluation.

Ist eine Fahrradmitnahme weiterhin möglich?
Eine Fahrradmitnahme ist im Deutschlandsemesterticket nicht möglich. Es besteht die Option ein Ergänzungsticket zu erwerben und dadurch das Fahrrad mitzunehmen.

An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
Bei technischen Schwierigkeiten können Anfragen an: semesterticket@vbb.de gestellt werden.
Bei sonstigen Fragen können Anfragen an das Referat Hochschulpolitik politik@stura-wildau.de gestellt werden.